Was wirklich von Interesse ist

2008 November 22
by nambulous

Da Richter nicht immer einer Meinung sind und ein und derselbe Sachverhalt etwa in Köln anders gesehen wird als beispielsweise in Hamburg, gehen Rechteinhaber naturgemäß immer zu jenem Gericht, welches ihnen wohlgesinnt ist.

Laut BMJ habe dies in der Vergangenheit in nicht wenigen Fällen dazu geführt, dass für begehrte Einstweilige Verfügungen einfach mehrere Gerichte angerufen und deren Reaktion abgewartet wurde. Sobald ein Gericht dem Antrag stattgegeben hatte, wurden die Anträge bei den anderen Gerichten kurzerhand zurückgenommen. Weil die Gerichte nicht untereinander vernetzt sind, hatten die Antragsteller in der Vergangenheit zu gut wie nichts zu befürchten.

heise.de

Das man in diesem Fall auswählen darf, wo geklagt wird, war mir bekannt; nicht aber der letzte Part. Schade das sowas in Artikeln häufig „übersehen“ wird, wo doch gerade das am Interessantesten ist.

Es ist sowieso merkwürdig, man würde ja erwarten das sich an der normalen Vorgehensweise (am Sitz z.B. der Firma zu klagen) nichts ändern würde, nur weil jetzt das Internet „beteiligt“ ist. Während das vielleicht über die ganze Welt verteilt ist, gilt das Gleiche ja nicht für dessen konkrete Nutzer.

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