“Freiwilligkeit”
Juni 24, 2008Dies [1] war eine furchtbar schlechte Entscheidung! Durch diese sogenannte Freiwilligkeit schwimmt nur weiterhin die Gefahr mit, dass zu viele Bürger brav im typischen vorauseilenden Gehorsam ihre Fingerabdrücke abgeben werden.
Dann wird es auch zu Angeboten und Diensten, die sie nutzen, kommen. Womöglich mit Nachteilen für alle, die nicht mitgemacht haben. Womit wir wieder bei dem Punkt sind, wie freiwillig Entwicklungen in diesem Umfeld wirklich sind.
Bis zur Einführung wird die menschliche Vergesslichkeit sicherlich ihren Teil dazu beitragen, dass keiner sich erleichtert denken wird, dass dieses Mal wenigstens nicht auch noch die Fingerabdrücke dabei gewesen waren. Darauf, wenigstens über den GAU benachrichtigt zu werden, können sich die Betroffenen leider nicht einmal immer in Fällen verlassen, in denen dies vorgeschrieben ist [2] - sollte die Aufarbeitung des Falls dies überhaupt umfassen.
[1]
Nach heftigen Bedenken in der SPD gegen die Notwendigkeit eines biometrischen Personalausweises für alle Bürger sind sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) nun einig, dass Fingerabdrücke nur freiwillig in das neue Pflichtdokument im Scheckkartenformat aufgenommen werden sollen.
[2]
Deutsche Richter und Staatsanwälte begehen im Falle angeordneter Telefonüberwachungen immer wieder Rechtsverstöße. Das ist das Resultat einer neuen Studie der Universität Bielefeld, die mehr als 500 Verfahren untersucht hat, in denen Telefongespräche abgehört wurden. Nahezu jeder einzelne Fall ist juristisch anfechtbar, das fanden Chris Humbs und Marcus Weller heraus.
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Das geht mich auch nichts an - das geht eigentlich niemanden was an. Aber: Die Polizei ist oft neugieriger als das Gesetz erlaubt. Auch wenn Sie überzeugt sind, kein Ermittler, kein Fahnder könne sich für Sie, gerade für Sie, interessieren - vielleicht haben Sie das Pech, jemanden zu kennen, auf den ein kleiner Verdacht gefallen ist.
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Jährlich werden also eine halbe Million völlig unverdächtige Bürger belauscht. Abhöropfer, die nichts davon wissen obwohl das Gesetz als zusätzliche Kontrolle eine Benachrichtigung der Abgehörten zwingend vorschreibt.
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“Wir haben in unserer Untersuchung festgestellt, dass nur in drei Prozent der Fälle ausdrücklich die Benachrichtigung erfolgte, in fünfzig Prozent der Fälle haben die Staatsanwälte gesagt, in dem Verfahren war ein Verteidiger, der wird’s schon richten, der wird seinem Mandanten das ja gesagt haben und in allen andern Fällen haben wir keinerlei Hinweise darauf, dass jemand benachrichtigt worden ist.”
