Wie schnell man ins Blickfeld von Ermittlern geraten kann, zeigt sich dieses Mal (wieder) am Vorgehen des BKA.
Wer sich im Netz diese offizielle Information einholt, riskiert was: Ausweislich eines Vermerkes der Behörde, der dem Tagesspiegel vorliegt, werden seit September 2004 die IP-Adressen – es geht um Zahlenkolonnen, die der eindeutigen Identifizierung von Rechnern dienen – aller Besucher dieser Internetseite registriert. Zudem versuchte die Behörde, einen Teil der Computerbesitzer zu identifizieren, die die betreffende BKA-Website besucht hatten.
Ursprünglich hatte das BKA die Identität von 417 Personen feststellen wollen. Dabei handelte es sich nicht um Tatverdächtigte, sondern offenbar um alle Personen, die sich zwischen dem 28. März und dem 18. April diesen Jahres auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes über die „Militante Gruppe“ informieren wollten.
tagesspiegel.de
Eine triviale Aktion wie ein Mausklick genügte (in diesem Fall) also bereits, um Beamte dazu zu bewegen, die Daten eines Surfers zu speichern. Und nicht nur das, es “genügte” sogar um Ermittlungen zu starten. Eine Denke wie diese ist es, die schon dem Wissenschaftler Andrej H. Untersuchungshaft einbrachte, weil er Bibliotheken aufsuchte, oder ohne Handy aus dem Haus ging… Ungeklärt ist auch, was mit den Daten geschah. Wird man diese löschen? Bleiben sie gespeichert und wird beim nächsten Mal auf ein “verdichten von Verdachtsmomenten” geschlossen, surft die gleiche Person zum zweiten Mal auf die “falsche” Seite?
In Zukunft lassen sich Menschen also leicht in Bedrängnis bringen, in dem man ihnen einen Link mit dem Spruch “Hier, klick mal!” zuschickt? Wollen wir diese Aussicht? IST es noch eine Aussicht? Eine solche Arbeitsweise führt doch zu Hexenjagden, wenn klar sein muss, dass es sich fast immer um zufällige Besucher, oder harmlose Informationssuchende handelt. Wie schon die Ankündigung, den Bundestrojaner notfalls als Mail einer anderen Behörde zu tarnen, schwächt es auch erneut das Vertrauen in staatliche Dienste. Niemand wird noch Websites des Staates besuchen, wenn dann wegen Surfen gegen ihn ermittelt wird, oder Mails öffnen, wenn diese vielleicht Trojaner enthalten. Dabei ist es noch nicht einmal zulässig, Daten der Surfer über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern, wie es auch das Bundesjustizministerium auf seiner Seite getan hat. Hier kann doch nicht einmal Unwissenheit unterstellt werden.
Nicht unerwähnt bleiben sollten auch kommende Gesetze(sänderungen), aus der Politik war ja schon zu vernehmen, das schon der Klick auf Websites mit Bombenbauanleitungen gleiche oder schlimmere Folgen als der Besuch der BKA Homepage haben sollen. Dann wären wir endgültig so weit, dass kein freies Surfen mehr möglich ist, müsste man sich doch beim Anklicken von Links darüber den Kopf zerbrechen, ob diese nicht eine Information enthalten könnten, die Konsequenzen nach sich ziehen werden. Wie schon beim Hackerparagraphen, werden so zunehmend immer mehr Dinge kriminalisiert, die straffrei bleiben müssten.
Fälle wie dieser zeigen, dass es kaum Respekt vor Rechten der Bürger gibt und man den Schwerpunkt bei Entscheidungen klar und ungebremst auf die eigenen Ziele legt. In diesem Klima ist eine weitere Einschränkung der Freiheit mit nichts zu rechtfertigen und stellt den Menschen hinter diesen Plänen ein finsteres Zeugnis aus.