Archiv für die Kategorie ‘Urteile’
Scotland Yard für Erschießung des Unschuldigen Jean Charles de Menezes zu Geldstrafe verurteilt
November 1, 2007*** Im Kampf gegen den Terror müssen Opfer gebracht werden. Der Brasilianer Jean Charles de Menezes war solch ein Opfer. Für seine Ermordung muss die London Metropolitan Police nun 175.000 englische Pfund an die Hinterbliebenen zahlen. Die Ermittler rekonstruierten Details, die eigentlich nur bei Monty Python im Drehbuch stehen. So mussten die ausrückenden Spezialisten unterwegs tanken. De Menezes wurde daher von Polizisten getötet, die über keinerlei Erfahrungen im Umgang mit potenziellen Attentätern verfügten. Der Brasilianer wurde zum Terroristen, weil er in einem Haus zusammen mit Hussain Osman wohnte. Der Spezialist vom Erkennungsdienst war pinkeln, als de Menezes das Haus verließ. In der U-Bahn funktionierten wiederum die tollen Digitalfunkgeräte nicht, die die unerfahrenen Polizisten stoppen sollten. Schreiße aber auch.
Scotland Yard wegen Erschießung eines Unschuldigen verurteilt
Filmen der Polizei in Frankreich strafbar
März 9, 2007Letzten Samstag wurde ein Gesetz, wonach das private Filmen der Polizei sowie das veröffentlichen auf Videoseiten wie etwa YouTube strafbar wäre, vom französischen Verfassungsrat bestätigt. Die Strafe dafür wäre bis zu 5 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 75.000 Euro.
Journalisten ist es teilweise erlaubt (auch für Journalisten ganz verbieten wäre wohl zu auffällig gewesen).
Julien Pain, Leiter des Internet Freedom Desk bei Reporter ohne Grenzen (RSF) sagte “Auch ein Journalist darf nicht barbarische Akte in voller Länge zeigen. Hingegen ist es etwas anderes Zeuge von Polizeigewalt zu werden”
Laut der Ligue Odebi kriminalisiert das Gesetz Bürgerjournalismus. Pascal Cohet, Sprecher bei Odebi, betont, dass Amateurvideos, wie jenes von George Holliday, der vor genau 16 Jahren festgehalten hat, wie Polizisten in Los Angeles Rodney King verprügeln, demnach auch strafbar wären.
Hat da etwa der Staat Angst vor dem mündigen, mit einer Kamera “bewaffneten” Bürger? Bürger sind nunmal überall, Journalisten können das natürlich nicht sein.
ACLU erzielt juristischen Erfolg gegen NSA Wire-Tapping
August 18, 2006Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation, die gegen die Abhörmaßnahmen der NSA, die von Präsident Bush allein ohne richterliche Genehmigung erlaubt wurde, klagte, erzielte nun einen juristischen Erfolg.
“It was never the intent of the Framers to give the President such unfettered control, particularly where his actions blatantly disregard the parameters clearly enumerated in the Bill of Rights,” wrote Judge Anna Diggs Taylor in her decision in ACLU v. NSA.
Allerdings erklärte die Richterin nur die alleinige Erlaubnis des Präsidenten als verfassungswidrig, nicht aber die Sichtung der gesammelten Daten. Zudem droht Klagen gegen die Bespitzelung eine weiteres vorläufiges Ende durch einen neuen Gesetzesentwurf, der dem Präsidenten schlicht (nachträglich) diese Ermächtigung geben soll, die von den Gründern der amerikanischen Demokratie nie vorgesehen war.
Zudem ist die Regierung bereits in Berufung gegangen. Damit wird es zunächst mindestens einen Aufschub für alle anhängigen Vorgänge geben, womit in der Zwischenzeit alles beim Alten bleiben kann.
Von Dick Cheney und Arlen Specter angeregter Gesetzesentwurf
Bürgerrechtler mit Klage gegen AT&T gescheitert
Juli 27, 2006Nachdem bekannt wurde das die NSA Millionen US-Amerikaner überwacht hatte, auch anhand von Daten von Telekommunikationsunternehmen, klagten Bürgerrechtler (u.a. die ACLU) gegen AT&T, da sie nach deren Auffassung durch die Beteiligung an der Aktion gesetzwidrig gehandelt hätten. Der zuständige Richter in Chicago wies die Klage allerdings ab, womit er einem Antrag der US-Regierung entsprach, wonach ein Verfolgen des Falls geheime Informationen preisgeben könnte was die nationale Sicherheit gefährden könnte.
In einem ähnlichen Fall in San Francisco hatte der Richter dem Antrag der Regierung nicht Folge geleistet.
Unerwünschte Marktforschung per Telefon rechtswidrig
Juli 25, 2006Das Landgericht Hamburg verkündete in seinem Urteil (Az. 309 S 276/05), dass der Wunsch des Angerufenen ein Eindringen in seine Privatsphäre zu verhindern, den des Unternehmens, seine Befragungen durchzuführen, überwiegt.
Verfassungsrichter weisen Klage gegen TKG ab wegen nicht ausgeschöpften Rechtsweges
Juli 25, 2006Die vom Juristen Patrick Breyer in Gang gebrachte Verfassungklage gegen die Überwachungsmassnahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist nun vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden. Im Urteil ist davon die Rede das der Rechtsweg noch nicht erschöpft war und somit zunächst die entsprechenden Fachgerichte bemüht werden müssten, bevor der Gang zum BVG angemessen wäre. Dies war jedoch der einzige Weg die Überwachung vergleichsweise schnell zu stoppen. Auch hatte vor Jahren eine ähnliche Klage in Österreich auf diesem Wege Erfolg.
Zum TKG gehören Massnahmen die Telekommunikationsfirmen dazu verpflichten alle persönlichen Daten der Kunden in eine Datenbank zu speichern, auf die dann “die Dienste” Zugriff haben. Laut der Bundesnetzagentur wurden aus dieser Datenbank allein im letzten Jahr ca. 3,4 Millionen Mal Informationen abgerufen. Statistisch gesehen hat sich dieser Wert alle 3 Jahre verdoppelt.
Mit der EU Vorratsdatenspeicherung, deren Umsetzung in nationales Recht noch aussteht, hat dieser Fall nichts zu tun.
US-Gericht bestätigt Abhörpflicht
Juni 10, 2006Das "Court Of Appeals des District of Columbia" hat in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass VOIP Anbieter es den Behörden ermöglichen müssen, die Gespräche abhören zu können. Das Gericht war der Ansicht, dass die gleichen Regeln gelten wie für klassische Telefonanbieter. Die betroffenen Anbieter hatten bisher damit argumentiert, dass sie nicht unter den gleichen Gesetzesbeschluss fallen würden.
Frauen müssen nackt Leibesvisitation vor Fußballspielen erdulden
Juni 6, 2006Eine 16-jährige reiste zum Zweitliga-Fußballspiel des 1. FC Dynamo Dresden vs 1. FC Saarbrücken am 11.3.2005 ins Saarbrücker Ludwigspaarstadion.
Vor dem Stadioneingang wurde sie an einer Durchlassstelle kontrolliert und angewiesen vor einem Zelt zu warten. Nach 15 Minuten wurde sie in das Zelt geführt in dem mehrere offene Kabinen waren. Die musste sich einzeln ihrer Kleidungsstücke entledigen die dann durchsucht wurden. Am Ende musste sie den BH nach oben umklappen und ihren Slip bis zu den Knien runterziehen und eine vollständige Körperdrehung durchführen.
Die Polizei begründete die Maßnahme damit das “unverdächtige Dynamo-Fans” ein “Bestandteil des Aktionsfeldes der gewaltsuchende Dresdner Problemzone” sein können und diese unverdächtigen Personen verbotene Gegenstände in das Stadion schmuggeln könnten. Bei den Unverdächtigen handelt es sich nach Ansicht der Poliizei um unscheinbare, weibliche Personen, z.b. Lebensgefährtinnen von gewaltgeneigten Personen.
Die Frau machte sich dadurch Ziel der Durchsuchung weil sie einen Fanschal von Dynamo Dresden trug.
Sie erhob knapp einen Monat später Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser polizeilichen Maßnahmen.
Die Klage wurde abgewiesen!
Würde man ausschließlich in der zu durchsuchenden Person liegende
Hinweise verlangen, die den Schluss darauf ermöglichen, dass gerade
diese Person sicherstellbare Gegenstände mit sich führt, wäre ein
effektiver Polizeieinsatz zur Sicherung der Gewaltlosigkeit der
Veranstaltung nicht mehr möglich.
Die Polizisten waren sogar laut dem Gericht nicht einmal verpflichtet die Frau über den Grund der Durchsuchung zu unterrichten oder sich namentlich vorzustellen. Damit muss theoretisch jede Frau damit rechnen vor Fußballspielen ohne Angabe von Gründen sich nackt eine Leibesvisitation unterziehen zu müssen.
Ich bin gespannt ob dieses Urteil drei Tage vor der WM in den großen Medien beachtung finden wird.
Das Urteil als PDF:
http://www.fcc-supporters.de/pdf/Urteil_Verwaltungsrechtsstreit_Saarland.pdf
Fluggastdaten-Weitergabe an die USA rechtswidrig
Mai 30, 2006Heute entschied der Europäische Gerichtshof das es für die Fluggast-Datenweitergabe an die USA durch die EU-Mitgliedsstaaten keine Rechtsgrundlage gibt. Dadurch verstoßt die Weitergabe gegen EU-Recht und ist somit illegal.
Mit diesem Spruch entsprach der EuGH einer Klage des Europäischen Parlaments, die - bisher einmalig - auch vom Datenschutzbeauftragten der EU unterstützt wurde.
Die Richter haben sich bei ihrem Urteil nicht auf die datenschutzrechtlichen Bedenken des Europa-Parlaments bezogen, das gegen die beiden Beschlüsse vom Mai 2004 vor dem EuGH geklagt hatte. Vielmehr sind sie zu dem Schluss gekommen, dass die EU-Kommission und der Ministerrat der Regierungen dem Abkommen nicht auf der Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie hätten zustimmen dürfen. Denn: Diese Regelung greift nicht, wenn es um die staatliche Sicherheit und die Strafverfolgung gehe.
Dies aber ist der Zweck der Datenweitergabe. Die USA verlangen jedoch trotz des Urteils weiterhin die persönlichen Daten der Flugreisenden. Der Gerichtshof habe den EU-Institutionen bis Ende September Zeit gegeben, um eine neue Rechtsgrundlage für das Abkommen zu schaffen, sagte Kommissionssprecher Johannes Laitenberger.
Bis dahin könnten die Fluggesellschaften wie bisher ihre Angaben über Passagiere an die US-Behörden weitergeben. Und die werden das voraussichtlich auch tun, um weiterhin die Landeerlaubnis amerikanischer Flughäfen zu erhalten. Den USA werden 34 persönliche Angaben übermittelt, darunter Name, Adresse, Kreditkartennummer, Religion und Speiseplan.
Ergänzende Links:
Auswärtiges Amt: Welche Daten werden eigentlich weitergegeben?
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Urteil zur Rasterfahndung
Mai 29, 2006Hier mal ein kleiner Ausschnitt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Woche zur Rasterfahndung gefällt wurde:
“Die Verfassung verlangt vom Gesetzgeber, eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Das schließt nicht nur die Verfolgung des Zieles absoluter Sicherheit aus, welche ohnehin faktisch kaum, jedenfalls aber nur um den Preis einer Aufhebung der Freiheit zu erreichen wäre. Das Grundgesetz unterwirft auch die Verfolgung des Zieles, die nach den tatsächlichen Umständen größtmögliche Sicherheit herzustellen, rechtsstaatlichen Bindungen, zu denen insbesondere das Verbot unangemessener Eingriffe in die Grundrechte als Rechte staatlicher Eingriffsabwehr zählt. In diesem Verbot finden auch die Schutzpflichten des Staates ihre Grenze.”
Volkszählungsurteil von 1983
Januar 13, 2006Lest euch mal das hier durch:
Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen,
grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner
persönlichen Daten zu bestimmten.
Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn
betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen
Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher
Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in
seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener
Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und
eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger
nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit
über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen
jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert,
verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch
solche Verhaltensweisen aufzufallen.
Unglaublich, was sich getan hat, seit diese Worte von einem Richter ausgesprochen wurden, was? Heute klingt es fast wie aus einer anderen Welt.
Bundesverfassungsgericht: GPS Überwachung mit dem Grundgesetz vereinbar
April 13, 2005Diese Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht am 12. April bekannt. In einer offiziellen Erklärung von Innenminister Otto Schily hiess es unter anderem “Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich nachdrücklich [...] Derartige Informationen benötigt die Polizei, um Verdächtige und ihre Bewegungen genau orten zu können. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein für die polizeiliche Ermittlungspraxis bedeutsames Instrument bestätigt und die Nutzung modernster technischer Methoden für die Kriminalitätsbekämpfung abgesichert.”.
Links:
