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Wie in einem Minenfeld

22/04/2009

Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Was das bedeutet, wenn die Zensur für all die anderen gewünschten Felder erweitert wird, kann man sich ja leicht ausmalen. Surfen wird zum Spaziergang im Minenfeld.
Schon gibt es eine weitere Sache, bei der es im Fall der Fälle dem Verdächtigen obliegt seine Unschuld zu beweisen. Mehr in dubio pro duriore für alle eben.
Wie die Lage zu beurteilen ist, wird ja allein schon daran deutlich, dass von diesen extremen Punkten, die jetzt urplötzlich im Gesetz stehen, nicht von Anfang an die Rede war. Das war doch alles Kalkül.

2 Kommentare
  1. Thomas permalink
    22/04/2009 10:07 PM

    Der komplette Text ist doch sowieso absoluter Müll. Wie soll denn jemand in der Lage sein ein Versehen nachzuweisen? Gehts noch?
    Wenn das wirklich so praktiziert wird wie es formuliert ist, dann gute Nacht.

  2. Sasha permalink
    22/04/2009 10:20 PM

    Für mich fühlt sich das alles nur noch wie die Rahmenhandlung in einem Spielfilm an, in dem die Hauptfiguren in einen Strudel von Ereignissen geraten, die sie zwingen diese Sache zu verhindern.
    Mit dem riesigen Unterschied natürlich, dass es hier zu keinem Showdown kommen wird, in dem die Bösewichte zur Rechenschaft gezogen werden.

Kommentare sind geschlossen.