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Intermezzo (227)

18/02/2011

Weder Kavaliersdelikt noch peinlicher Fauxpas – das Abkupfern bei einer Doktorarbeit hat strafrechtliche Relevanz. Karl-Theodor zu Guttenberg blieb eine eidesstattliche Versicherung erspart, seiner Alma Mater reichte eine „ehrenwörtliche Erklärung

Will man gröbere Worte benutzen, muss man dem Verteidigungsminister den grotesken Versuch bescheinigen, die Realität wegzuquatschen, dass er in seiner Dissertation massiv abgeschrieben hat

Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat in seiner Doktorarbeit offenbar nicht nur Passagen aus Artikeln von Professoren kopiert – sondern auch aus der Hausarbeit eines Studienanfängers

Es ist ein Minister zu erleben, der eine rechte Wut im Bauch hat. Den diese Vorwürfe nerven, ja, der sie vielleicht auch in gewisser Weise ungehörig findet

19 Ghostwriter wider Willen

Führende Koalitionskreise gehen einem Zeitungsbericht zufolge davon aus, dass Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) seine 2006 eingereichte Doktorarbeit trotz gegenteiliger Beteuerungen „nicht selbst geschrieben hat“

Von Fahrlässigkeit kann keine Rede sein. Mittlerweile ist von über 80 Stellen die Rede

„Was soll der Kokolores?“

Tastatur mit ergonomischem „Guttenberg Tastaturlayout“

Ist die zu-Guttenberg-Plagiatsaffäre ein Kanzlerkandidaten-Mord?

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