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USA fordern weitere Einsicht in die Daten der EU-Bürger

26/09/2006

Die USA möchten Einsicht haben in die Daten die im Zuge der Datenvorratsspeicherung gespeichert werden. Dazu gehören Daten der Internet-Provider oder auch Telefondaten.
Diese Daten werden zwischen 6 und 24 Monaten gespeichert.

Die USA haben bereits Einsicht in die Daten der Fluggesellschaften. Dort haben sie nicht nur Zugriff auf die Daten von Leuten die in die USA fliegen sondern zu allen Flügen, auch innereuropäischen.

Wie vor einiger Zeit bekannt wurde haben die USA auch die Daten von europäischen und damit auch deutschen Kontobewegung ausspioniert.

Da es in den USA keinen vergleichbaren Datenschutz wie in Deutschland gibt üben sie Druck aus damit sie die Daten auch mit ihren eher laschen Datenschutzgesetzen einsehen und bearbeiten dürfen.

Natürlich ist nicht mal im Traum daran zu denken das deutsche oder europäische Behörden Zugriff auf die Daten aus den USA bekommen.

Die Datenschnüffelei der USA auf die Daten deutscher und europäischer Bürger geschieht, bis auf die Bankdaten, geschieht mit Wissen und Zustimmung der Bundesregierung bzw. des Europaparlaments. Wer in diesem Zusammenhang an Verrat am deutschen Bürger denkt sollte sich den entsprechenden Paragraphen durchlesen:<blockquote>

StGB §94:

(1) Wer ein Staatsgeheimnis
1.einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2.sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich
bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen
oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange
Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein
besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von
Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder

2.durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die
äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

Aber anscheinend kann nur der Bürger am Staat und nicht der Staat am Bürger Verrat begehen!

Link:
EU will Verbindungsdaten an die USA weitergeben

One Comment
  1. 28/09/2006 2:21 PM

    Der Artikel enthält auch noch weitere Informationen:

    http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=50&Itemid=27

    Sehr lesenswert, hier ein Abschnitt:

    Die nun vorliegende Stellungnahme der EU-Kommission widerlegt das Versprechen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Kommunikationsdaten würden nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur aufgrund richterlicher Genehmigung genutzt werden. Tatsächlich sollen den Plänen der Bundesregierung zufolge die Datenbestände einer Vielzahl von Stellen offen stehen:

    * den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungen wegen allen „erheblichen“ oder „mittels Telekommunikation begangenen“ Straftaten,
    * den Geheimdiensten, und zwar ohne richterliche Genehmigung,
    * ausländischen Staaten, ebenfalls ohne richterliche Genehmigung und ohne Kontrolle über die Weiterverwendung der Daten,
    * der Musikindustrie zur Verfolgung „offensichtlicher Rechtsverletzungen“ im Internet, insbesondere zum Vorgehen gegen private Tauschbörsennutzer.

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